Platzordnung

Modellfluggruppe Feldkirch – Montfort
Platzordnung für den „Modellflugplatz Mühlbachweg“

Allgemeines

  • Die Nutzung des Modellflugplatzes und der Vereinshütte ist nur ordentlichen Mitgliedern der MFG Feldkirch-Montfort gestattet. Gastflieger dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Obmannes oder eines Vorstandsmitglieds das Fluggelände benutzen.
  • Die Ausübung jeglicher Tätigkeit auf dem Flugplatzgelände erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken, der Verein und der Vorstand übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art.
  • Bei Nichtbeachtung der Platzordnung und den für den Flugbetrieb geltenden Regeln erfolgt eine Verwarnung durch den Vorstand. Bei einer erneuten Verwarnung wird eine zeitliche Sperre ausgesprochen. Nach mehrmaligen Verwarnungen kann der Vorstand das betroffene Mitglied vom Verein ausschließen.
  • Es werden alle Mitglieder aufgefordert, für
 die Einhaltung der Platzordnung zu sorgen und Nichteinhaltungen dem Vorstand zu melden.

Zufahrt zum Modellflugplatz

  • Die Zufahrt zum Modellflugplatz hat ausschließlich über den von der Stadt Feldkirch genehmigten Zufahrtsweg (Werdenbergstraße-Riedweg-Mühlbachweg) zu erfolgen.
  • Bei der Zufahrt ist Rücksicht auf Spaziergänger, Radfahrer und andere Straßenbenützer zu nehmen und eine angemessene Geschwindigkeit einzuhalten
  • Auf dem Zufahrtsweg ist allgemeines Fahrverbot! Für die Benützung ist für jedes Mitglied eine individuelle Zufahrtsgenehmigung von der Stadt Feldkirch verpflichtend. Diese wird von der Stadtpolizei Feldkirch nach Vorlage der Mitgliedskarte ausgestellt. Die Zufahrtsgenehmigung muss jederzeit mitgeführt werden und ist den Organen der öffentlichen Sicherheit auf Verlangen vorzuzeigen.

Flugplatzgelände und Hütte

  • Unbefugten ist das Betreten des Geländes untersagt. Eltern haften für Ihre Kinder.
  • Alle Mitglieder haben darauf zu achten, dass sich Zuschauer ausschließlich hinter der Absperrung befinden.
  • Die Modellabstellfläche befindet sich zwischen dem Zaun und dem Sicherheitsnetz. Hinter dem Zaun werden nur die Autos abgestellt (Elektroflugmodelle dürfen bei den Autos geladen werden).
  • Wenn auf dem Flugplatz irgendwelche Arbeiten ausgeführt werden (Rasenmähen, etc…) ist den Anweisungen des Platzwartes unbedingt Folge zu leisten (Flugverbot).
  • Für Jugendliche unter 16 Jahren herrscht striktes Alkoholverbot. Es gilt das Vorarlberger Jugendschutzgesetz.
  • Es werden alle Mitglieder und Gäste gebeten den Platz sauber zu halten. Die Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben. Modellabfälle sind nicht am Platz zu entsorgen.

Flugbetrieb

  • Der Flugbetrieb mit UAS (Unmanned Aircraft System) am Modellflugplatz der MFG Feldkirch-Montfort ist durch den Genehmigungsbescheid für die MFG Feldkirch-Montfort der Austro Control GmbH vom 5.8.2022 gemäß Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2019/947 geregelt und genehmigt.
  • Der Flugbetrieb ist ausnahmslos nur nach Kenntnisnahme der folgenden Dokumente gestattet:
  • Genehmigungsbescheid für die  MFG Feldkirch-Montfort der Austro Control GmbH
  • Modellflugplatz-Betriebsordnung (MFBO) der MFG Feldkirch-Montfort
  • Richtlinien für den Betrieb von UAS vom Österreichischen Aeroclub

Die Kenntnisnahme ist verpflichtend durch Unterschrift nachzuweisen.

  • Die in den Dokumenten beschriebenen Regeln, Verfahren und Richtlinien sind strikt einzuhalten.
  • Zusätzliche Regelungen:An Allerheiligen und bei Aushang der Flugverbotstafel ist das Fliegen am Platz ausnahmslos verboten.

Wir sind bemüht, mit den Anrainern ein gutes Verhältnis zu pflegen. Die Lärmbelastung soll so niedrig wie möglich gehalten werden. Wenn ein Modell zu laut ist, darf der Flugbetrieb mit diesem Modell nicht aufgenommen werden. Dies gilt sowohl für Modelle mit Verbrennungsmotoren als auch mit Elektromotoren. Die technischen Details sind in der Lautstärkenregelung festgehalten.

Gültigkeit und Anpassungen

  • Der Vorstand der MFG Feldkirch-Montfort kann diese Platzordnung jederzeit an geänderte Rahmenbedingungen anpassen.
  • Diese Platzordnung tritt aufgrund des einstimmigen Vorstandsbeschlusses vom 7.10.2022 in Kraft.